Allgemeine Geschäftsbedingungen für Celle Drilling

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular unter „Anmeldung“ auf www.celle-drilling.com. Die Anmeldung wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung durch Zusendung einer Eintrittskarte und einer Rechnung per E-Mail rechtsverbindlich. Die Teilnahme an der Celle Drilling Conference and Exhibition setzt die vorherige Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn voraus.

Bei einer Anmeldung am Tag der Veranstaltung kann die Zahlung vor Ort nur per Kreditkarte erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Veranstaltungs- und Ausstellungsbedingungen an.

2. DIENSTLEISTUNGEN

Der bei der Anmeldung entrichtete Preis berechtigt den Inhaber zur Teilnahme an der Konferenz. Der Veranstalter stellt auf Grundlage der im Rahmen eines „Call for Papers“ eingereichten Abstracts ein Konferenzprogramm zusammen. Die Themen und Referenten werden von einem Programmkomitee ausgewählt, das sich aus Experten der Branche zusammensetzt. Das Konferenzprogramm wird auf der Website www.celle-drilling.com veröffentlicht.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm bis zur Veranstaltung und während der Veranstaltung aus bestimmten Gründen zu ändern. Gründe für Änderungen des Veranstaltungsprogramms können Absagen oder Ersatz von Referenten sowie Änderungen der Vortragstitel sein. Die vorgenannten Anpassungen und sonstigen Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigen den Teilnehmer nicht zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der Konferenzgebühr. Dies gilt insbesondere für Absagen von Referenten und die damit verbundene Streichung von Vorträgen im Veranstaltungsprogramm.

Das störungsfreie Funktionieren externer Daten- und Stromversorgungsnetze kann nicht garantiert werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise abzusagen.

3. PREISE

Die Teilnahmegebühren werden auf der Website www.celle-drilling.com veröffentlicht.

Teilnehmende Referenten erhalten einen Preisnachlass.

Studierende und Rentner können die Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis besuchen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, am Eingang der Veranstaltung die Vorlage eines Studentenausweises oder eines anderen geeigneten Nachweises zu verlangen.

Die Teilnahmegebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Gemäß europäischem Recht wird die Mehrwertsteuer am Ort der Leistungserbringung erhoben. Der Ort der Leistungserbringung für die „Celle Drilling” ist Celle in Deutschland. Geoenergy Celle e.V. ist daher gesetzlich verpflichtet, die Mehrwertsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

4. STORNIERUNGSGEBÜHREN

Wird eine Anmeldung zur Teilnahme an der Konferenz später als 10 Wochen und früher als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn storniert, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 € zzgl. MwSt. pro angemeldetem Teilnehmer einbehalten. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.
Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenlos benannt werden, auch vor Ort zu Beginn der Veranstaltung.If a registration for participation in the conference is cancelled later than 10 weeks and earlier than 14 days before the event, a cancellation fee of €50 plus VAT per registered participant will be retained. In the event of cancellation up to 14 days before the start of the event, the full participation fee must be paid. The time of receipt of the cancellation by the organiser is decisive for compliance with the deadline.
A substitute participant can be nominated free of charge at any time, even on site at the start of the event.

5. HAFTUNG

Der Veranstalter hat für die Veranstaltung eine Veranstaltungsversicherung zu branchenüblichen Konditionen abgeschlossen. Im Schadensfall haftet der Veranstalter im Rahmen der Versicherungsleistungen. Der Gesamtschaden ist auf die Versicherungssumme des Veranstalters begrenzt.

Eine Haftung für Schäden ist in allen Fällen ausgeschlossen. Eine schuldhafte Verletzung durch den Veranstalter steht einer Verletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters gleich.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, politische Ereignisse oder behördliche Anordnungen verursacht werden.

6. FOTO- UND FILMGENEHMIGUNG

Medienaufnahmen (Bild und Ton) von Vorträgen, Workshops, Ausstellungsständen und Teilnehmern, die während der Veranstaltung gemacht werden, können vom Veranstalter zu Dokumentationszwecken verwendet und auch an Dritte weitergegeben werden (jedoch nicht zu kommerziellen Zwecken).

Wenn ein Teilnehmer mit der Veröffentlichung persönlicher Medienaufnahmen nicht einverstanden ist, muss er dies dem Veranstalter mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitteilen.

7. AUSSTELLUNG

Der Veranstalter haftet nicht für Versicherungsrisiken, die der Aussteller übernimmt. Aussteller werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, sich selbst zu versichern.

Ansprüche des Ausstellers, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden, verfallen.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, politische Ereignisse oder behördliche Anordnungen verursacht werden. Der Abschluss eines Vertrags über eine Ausstellungsfläche ist nicht mit einem Anspruch auf eine bestimmte Ausstellungsfläche auf der Veranstaltung verbunden. Der Ausschluss des Wettbewerbs ist grundsätzlich nicht zulässig.

Der Aussteller räumt dem Veranstalter das Recht ein, den Firmennamen und das Firmenlogo während der Veranstaltung und für einen angemessenen Zeitraum nach Ende der Veranstaltung für die Berichterstattung nach der Veranstaltung zu verwenden.

8. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Erfüllungsort

und Gerichtsstand ist Celle.

Celle, 1. Juli 2024

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